Luftfahrtunternehmen, die Fracht oder Post in die EU aus Nicht-EU-Ländern befördern, müssen gemäß neuer EU Verordnungen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, bevor sie Fracht oder Postsendungen in deren Luftfahrzeugen verladen.
Solche Luftfahrtunternehmen müssen durch die zuständige Behörde als “Air Cargo or Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport (ACC3)“ benannt worden sein.
Bis spätestens zum 01.07.2014 muss das Luftfahrtunternehmen gewährleisten, dass seine Fracht- und Postabfertigungseinrichtungen an dem betreffenden Drittstaaten-Flughafen einer Kontrolle vor Ort durch einen unabhängigen Validierungsprüfer unterzogen werden. Die Validierungen gelten für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Falls Geschäftspartner, wie z.B. bekannte Versender (KC) und reglementierte Beauftragte (RA) die Sicherheitskontrollen für den ACC3 im Drittstaat durchführen, müssen diese Unternehmen ebenfalls vor Ort validiert werden, um den Status als KC3 bzw. RA3 zu erhalten.
Herr Axel Bohn hat erfolgreich den IATA CEIV ACC3 (CEIV = Centre of Excellence for Independent Validators) Training Course abgeschlossen. Er ist als EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit zugelassen und ist berechtigt die Validierung für ACC3 sowie für reglementierte Beauftragte (RA3) und bekannte Versender (KC3) im Drittstaat durchzuführen.
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